Vor wenigen Stunden wurde durch Medienberichte bekanntgegeben, dass der Seoul’er Gerichtshof das erneute Ansuchen um einen Haftbefehl gegen Seung Ri abgewiesen wurde.
Eine Vorladung des ehemaligen BIGBANG Members hat am 13. Januar stattgefunden.
In Anbetracht des Inhalts der verhängten Strafanzeigen, der Rolle des Angeklagten, des Ausmaßes seiner Beteiligung und der Möglichkeit, gegen diese Anzeigen vorzugehen, des Fortschritts der Untersuchung, der Sammlung von Beweisen und des Verhaltens des Angeklagten bei der Untersuchung ist es schwierig, die Notwendigkeit der Inhaftierung zu erkennen.Zuständiger Richter