Das südkoreanische Sozialversicherungssystem

Wer einen Arztbesuch machen muss, hat diesen abhängig von der gewählten Gesundheitsklasse (privat oder öffentlich) zu bezahlen. Gehört man dem Sozialversicherungssystem an, so bekommt man die Leistungen um einen gewissen Prozentsatz billiger. Im Grunde funktioniert das so, dass vom Gehalt eines jeden Koreaners ein festgelegter Teil abgezogen wird, um dieses System am Laufen zu halten. Auch in Korea lebende Ausländer können daran Teil haben. Der zu zahlende Teil hängt dabei immer vom Einkommen ab.

Folgende beiden Leistungen zählen zum nationalen Gesundheitssystem:

  • Günstigere Gesundheitsleistungen durch Preisnachlässe
  • Eine kostenlose Gesundheitsuntersuchung alle zwei Jahre

Ausländer, die über ein Visa der Klasse F-1, F2 oder F-5 verfügen, werden genauso berechnet, wie koreanische Bürger. Dasselbe gilt auch für all jene, die mit einem koreanischen Bürger verheiratet sind.

Es gibt auch eine Situation, in der die Regierung die Sozialversicherung übernimmt, sollten finanzielle Probleme bestehen. Und zwar im Fall, dass eine nach Korea ausgewanderte Person mit einem koreanischen Bürger verheiratet ist und diese Ehe ein gemeinsames Kind koreanischer Nationalität hervorgebracht hat.

Sozial-/Krankenversicherung für in Korea lebende Ausländer

Wer aufgrund von unpassendem Visa keine gesetzliche Sozialversicherungsleistungen in Korea erhält, sollte sich unbedingt bei der heimischen Gebietskrankenkasse erkundigen. In Österreich besteht zumindest ein Vertrag zwischen beiden Staaten, die etwaigen Leistungen sind auch auf der Website der GKK als zwischenstaatliche Sozialversicherung angegeben. Siehe zum Beispiel hier (SV-Träger muss nach Bedarf abgeändert werden). Deutsche können sich hier näher informieren.