Vergangenen Freitag hat ein Gericht in Seoul eine homophobe Entscheidung gefällt. Ein gleichgeschlechtliches Paar zog nämlich vor Gericht, um denselben Krankenversicherungsschutz wie für Ehegatten zu erhalten. Das Gericht entschied gegen das Paar.
Im Urteil heißt es:
Die Vereinigung von Mann und Frau wird nach wie vor als Kernelement der Ehe auf der Grundlage des bestehenden Bürgerrechts, der Urteile des Obersten Gerichtshofs und des Verfassungsgerichts verstanden.
Weiters wurde von diesem Verwaltungsgericht festgehalten, dass die nationale Krankenversicherung nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstößt, denn Homosexuelle würden „im Grunde nicht als gleichberechtigt angesehen“ gegenüber Mann und Frau in einer Ehe.
Das Paar will Berufung eilegen.