Jung Joonyoung und auch Choi Jonghoon waren nach der ersten Urteilssprechung in Berufung gegangen. Das Gericht lehnte beide Einsprüche nun ab und erkannte die Forderung nicht an, die Strafen auf jene für illegale Filmaufnahmen und das in Umlauf bringen von sexuellem Videomaterial zu senken. Dabei wäre dann unter anderem der Vorwurf der Vergewaltigung auf der Strecke geblieben.
Beide wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt.
- Jung Joonyoung: 5 Jahre
- Choi Jonghoon: 2,5 Jahre