Am 11. November hat der Oberste Gerichtshof in Korea den Fall in einem Rechtsstreit mit dem ehemaligen SNSD-Mitglied Jessica und zwei chinesischen Verwaltungsgesellschaften abgewiesen.
Die Zivilabteilung des Obersten Gerichtshofs wies dabei im Detail eine Anhörung zu einer von Jessica am 25. Oktober eingereichten Gegenklage gegen zwei chinesische Verwaltungsgesellschaften zurück.
Coridel Capital Management, Jessicas Label, hatte mit zwei chinesischen Managementagenturen einen Vertrag über ihre Werbeaktionen in China unterzeichnet. Die Agenturen erhielten bis Februar 2019 die ausschließlichen Verwaltungsbefugnisse für Jessicas Beförderungen in China. Sie hatten jedoch vor kurzem beim Pekinger Gericht einen förmlichen Antrag gestellt, in dem sie geltend machten, dass Jessicas Seite den Vertrag nicht ordnungsgemäß eingehalten und von Coridel Capital Management die Rückzahlung aller Gebühren gefordert habe.
Berichten zufolge hat das Pekinger Gericht derzeit im ersten und zweiten Gerichtsverfahren zugunsten der beiden chinesischen Behörden entschieden. Jessicas Seite hat beschlossen, diesen laufenden Rechtsstreit an das südkoreanische Gericht weiterzuleiten. Offenbar wurde hierzu nun eine endgültige Entscheidung vom Obersten Gerichtshof getroffen.
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