Honorardetails von Hong Jinyoung geben interessante Einblicke in Branche
picture credit: IMH Entertainment

Durch eine gemeinsame Geschäftsvereinbarung zwischen IMH Entertainment und Ascendio wurden Honorardetails der Sängerin Hong Jinyoung bekanntgegeben. Und aus diesen gehen interessante Details für die gesamte Branche hervor.

Aus dem Bericht gehen folgende Details hervor:

  • 2019 verzeichnete das Label einen Umsatz von 4,613 Mrd. Won (davon 2,969 Mrd. Won via Hauptgeschäft des Labels)
  • 2020 verzeichnete das Label einen Umsatz von 3,49 Mrd. Won (davon 1,443 Mrd. Won via Hauptgeschäft des Labels)
  • jährlich sind bis zu 420 Veranstaltungen für Hong Jinyoung möglich
  • 2017 nahm sie an 372 Veranstaltungen teil
  • 2018 nahm sie an 336 Veranstaltungen teil
  • rund 60 % der Schedules der Sängerin bestehen aus lokalen Festivals und ähnlichen Events

Und von diesen 60 % bezieht sie verschiedene Honorare. Und die geben uns interessante Details über die Branche.

  • 300 Mio. Won durch Werbefilme
  • 41 Mio. Won durch Konzerte
  • 14 Mio. Won durch Festivals und ähnliche Events
  • 3 Mio. Won durch Variety Shows
  • 500.000 Won durch Radioshows und ähnliches
  • 100.000 Won durch Musikshows

Wichtig ist dabei, dass 100.000 Won umgerechnet nur etwa 85 US-Dollar entsprechen. So viel erhalten damit auch Bands und andere Künstler, da es sich hierbei um einen pauschalen Betrag zu handeln scheint!

Der Twitteraccount TMIKpop hat dazu eine interessante Theorie:

Musikprogramme scheinen in einer Krise zu stecken. Denn seit Beginn der Coronapandemie haben es immer mehr Labels geschafft, eigene, hochqualitative Übertragungen ihrer Auftritte zu produzieren. Da die Einnahmen von Musikshows nur bei rund 2 % und darunter liegen (bezogen auf die Gesamteinnahmen einer durchschnittlichen Gruppe), lohnt sich dieses Vorgehen durchaus. Vor allem auch deshalb, da die Künstler durch diese YouTube Übertragungen auch noch zusätzliches Geld verdienen können. Nämlich durch Liveshows.

Jeder kennt ja mittlerweile die Fancams, die von vielen Musikshows angeboten werden. Das haben ursprünglich Fansites konzipiert, nun aber gibt es oftmals Kameras, die sich auf einzelne Bandmember konzentrieren, um dann von einem Auftritt von zum Beispiel BTS nicht nur ein Video mit der gesamten Band, sondern dann auch sieben weitere Videos der einzelnen Member zu haben. Von nur einem Tag versteht sich.

Nun stellen die Musikshows aber diese Videos den Labels und Künstlern nicht zur Verfügung. Damit generierte Werbeeinnahmen verbleiben ausschließlich bei den Shows.

Oft soll es sogar schon Fälle gegeben haben, in denen ein Urheberrechtseinspruch von den Musikshows eingelegt wurde, wenn ein Label oder Künstler versucht hat, dieses Videomaterial zu verwenden. Auch gibt es nicht selten Fälle, in denen die Sender die Nutzung der Fancams sogar ohne Erlaubnis der Künstler oder eben deren Label auf anderen Plattformen lizenzieren. Es steht außer Frage, dass das nicht im Interesse der Gruppen sein kann, denn denen wird damit oftmals wichtige Reichweite genommen.

Insbesondere Künstler von kleinen Labels, die nicht über ausreichend finanzielle Mittel für eigene Produktionen dieser Art verfügen, sind auf die Musikshows nach wie vor angewiesen. Sie haben auch keine Möglichkeiten, gegen diese Vorgehensweise vorzugehen.

Da es keine Verträge zwischen Künstler bzw. Labels und den Musikshows gibt, forderten im vergangenen Juli diverse Agenturen über die Korea Music Content Association, die Korea Management Association, die Korea Entertainment Producers Association und auch die FTC dazu auf, einen Standardvertrag darüber zu erlassen. Darin soll die Nutzung solcher Videos künftig geregelt werden.

Wird keine zufriedenstellende Lösung erreicht, sehen Branchenexperten sogar die Situation voraus, dass keine Sänger von großen und bekannten Agenturen künftig mehr bei den klassischen Musikshows auftreten werden.