Schon seit 2019 ist es koreanischen Bürgern möglich, sich für einen Ersatzdienst zum Wehrdienst zu bewerben. Dazu muss zumindest einer der folgenden Faktoren zutreffen:
- Man kann aus religiösen Gründen nicht zur Waffe greifen.
- Man will aus persönlicher Überzeugung nicht zur Waffe greifen.
Insbesondere der zweite Punkt ermöglicht es so den Bürgern, legal zum Kriegsdienstverweigerer zu werden, ohne dafür mit einer Strafe rechnen zu müssen. Ein Wehrdienst muss dennoch abgeleistet werden, der dann eben ersatzweise im öffentlichen Dienst abläuft. Es ist also ein solches Konzept, wie man es in Österreich mit Wehr- und Zivildienst hat.
Bis Juni diesen Jahres hatten sich nun 2.173 Personen um den Ersatzdienst in Korea beworben. Nachdem der Überprüfungsausschuss nun bereits 1.423 Anträge davon bearbeitet hat, wurden bis auf vier alle davon bewilligt. 1.419 Bürger dürfen damit einen Ersatzdienst leisten. Vier davon führten persönliche Gründe an, der Rest religiöse Gründe.
In einem offiziellen Statement heißt es dazu:
Der Überprüfungsausschuss wird das Programm für den Ersatzdienst weiter entwickeln, um eine Harmonie zwischen den Menschenrechten und dem heiligen Wert des Militärdienstes zu erreichen.