Eine kuriose Schlagzeile, aber man muss nur daran zurückdenken, was für einen Skandal lebensgroße Sexpuppen im Mai 2020 verursacht haben, als der FC Seoul für das Fußballtraining eben solche benutzt hatte, um wenigstens ein paar „Personen“auf den Zuschauertribünen sitzen zu haben. Wir hatten darüber berichtet.
Aber wir müssen noch einen Schritt weiter zurückgehen. Im Januar 2020 versuchte ein lokales Unternehmen in Korea, lebensgroße Sexpuppen von China zu importieren. Die Ware hätte den Flughafen in Gimpo passieren sollen, dort wurde sie allerdings abgefangen. Die Begründung: Das könnte die öffentliche Moral schädigen.
Es brauchte also rechtliche Schritte, um den koreanischen Zoll in die Knie zu zwingen und die Puppen importieren zu dürfen. Zwischen Juli und August im Jahr 2019, als es seitens dem Obersten Gerichtshof ein Aufschubverfahren zugunsten des Imports gegeben hat, wurden mehr als 200.000 Unterschriften auf der Webseite des Präsidentenbüros gesammelt. Allerdings nicht für, sondern gegen den Import.
Nun meldet sich das Verwaltigungsgericht zu Wort:
Wir sehen diesen Punkt nicht als explizite Darstellung von Körperteilen oder sexuellem Verhalten, das die Menschenwürde ernsthaft schädigt oder verzerrt. Es ist kein Beispiel für Materialien, die die öffentliche Moral korrumpieren.
Weiter heißt es, dass sie als Sexspielzeug anzusehen sind und sie daher in einem persönlichen Bereich verwendet werden. Es sei nicht Aufgabe des Staats, sich in das Privatleben der Bürger einzumischen, nur so können Würde und Freiheit bewahrt bleiben.