Ein äußerst kurioser Fall fand nun offenbar sein Ende.
Auf einem Spielplatz in Seoul hat am 25. November 2019 ein damals 33-jähriger Mann eine fremde junge Frau angepinkelt. Es handelte sich dabei um eine damals 18-Jährige, die gegen 23 Uhr in Daejeon auf einem Spielplatz saß und telefonierte.
Der Mann hielt seinen Wagen voller Wut an, die aber nicht unmittelbar mit der Frau zusammenhing, ging auf sie zu und erleichterte sich. Sie selbst bekam davon zunächst nichts mit, bemerkte erst später, dass ihre Haare und auch ihre Kleidung voller Urin waren. Auf dem Spielplatz spürte sie nur, wie sie von etwas am Kopf getroffen wurde.
Sie begab sich zur Polizei und nach einigen Ermittlungen konnte auch herausgefunden werden, um wen es sich dabei handelte. Bis heute waren sich die Gerichte daraufhin nicht einig, wie der Fall gehandhabt werden sollte.
Sowohl Bezirks- als auch Berufungsgerichte in Daejeon sprachen den Angeklagten zunächst frei. Es sei schwer zuzugeben, dass die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers durch sein Verhalten verletzt wurde, obwohl sie sich wegen des Urins angewidert fühlte, so die damalige Begründung.
Der Fall ging dann bis zum Obersten Gerichtshof, der aber entschied, dass das Verbrechen der Belästigung sehr wohl bestünde. Und zwar auch dann, wenn das Opfer nicht klar erkennen würde, dass es sich in einer Situation sexueller Belästigung befinden würde.
Das Verfahren wurde daraufhin neu aufgerollt.
Das Verhalten des Angeklagten verursacht objektiv sexuelle Scham oder Ekel in der Öffentlichkeit und widerspricht der guten Sexualmoral und kann als unanständige Handlung durch Zwang angesehen werden, die das Recht des Opfers auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt.
Es ist falsch zu sagen, dass das Verbrechen der erzwungenen Belästigung nicht festgestellt werden kann, nur weil das Opfer im Moment nichts von der Straftat wusste.
So heißt es nun in einer Bekanntgabe.
Dies ist aber nicht der einzige Fall, bei dem einfach eine fremde Person angepinkelt wurde. Erst im Juni ereignete sich so etwas in Seoul, woraufhin der Täter Selbstmord beging. Mehr dazu könnt ihr hier nachlesen.