In Daejeon wurde ein 32-Jähriger zu drei Jahren Haft verurteilt, nachdem er im Krankenhaus zweimal versucht hat, einen anderen Patienten zu töten.
Die Gründe für seine Handlung sind unklar, allerdings hat er flüssigen Badezimmerreiniger in die intravenöse Tropfleitung gegeben, während er selbst wegen Verbrennungen im Krankenhaus als Patient war. Ereignet hat sich diese Tat im März des vergangenen Jahres.
Nach der Infusion klagte der Patient über Schmerzen in der Brust und eine Krankenschwester wechselte die IV-Lösung daraufhin. Der Mann aber gab denselben Reiniger rund eine Stunde später wieder in die Leitung.
Erneut hatte das Opfer Schmerzen in der Brust, erlitt eine Substanzvergiftung sowie eine Funktionsstörung mehrerer Organe.
Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat betrunken und gab später an, dass das Mittel die Blutgefäße des Patienten hätte reinigen sollen. Schon in der Vergangenheit war er mehrfach durch andere Delikte aufgefallen – darunter Einbruch und Hausfriedensbruch unter Alkoholeinfluss im August 2020 sowie das Freisetzen von Flüssiggas vor dem Haus einer anderen Person.
Der Angeklagte sollte streng bestraft werden, weil er bizarre Verbrechen wie die Vergiftung des schlafenden Opfers durch Mischen des Desinfektionsmittels mit der Infusionslösung des Opfers begangen hat.
So hieß es zunächst auf dem Bezirksgericht in Daejeon, später wurde die Haftstrafe jedoch auf lediglich drei Jahre festgelegt, da das Opfer explizit darum gebeten hatte. Im koreanischen Recht hat das einen starken Einfluss, vor allem, da die Bitte vom Opfer persönlich gekommen ist.
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